Hupfer Münsterlandgabel 2022
Aufgrund der pandemischen Lage, hat sich der Köcheclub Münsterland e.V., leider auch in diesem Jahr dazu entschieden, auf den Wettbewerb um die Hupfer Münsterlandgabel, zu verzichten.
Hupfer Münsterlandgabel 2022
-Vorrunde der Köche-
Für den Jugendwettbewerb des Köcheclub Münsterland e.V. haben sich qualifiziert:
Benjamin Göbel, Wasserburg Anholt
Sebastian Runge, Domschenke Billerbeck
Laura Thörner, Driland Gronau
Leonie Kiewe, Brauerei Diekmann
Till Aldenhövel, FH Nordkirchen
Bibi Mashi Rukhsar, Brinkwirth
Karolina Kari, Schlüter Stadtlohn
Sören Brumley, Holskenbänd Horstmar
Ersatz:
Justus Laing, Nieders Hof
Seyed Ali Hassaini, Erzengel Bocholt
2 G -Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit Nachweis!
Die Vorrunde der Köche zur Hupfer Münsterlandgabel 2022 findet am 09. November 2021, im Adolph-Kolping-Berufskolleg in Münster statt. Start ist um 15.00 Uhr. Ihr kommt vom Berufskolleg Ahaus oder Coesfeld? Kein Problem, Zug-, Bustickets werden erstattet und Fahrer eines PKW bekommen ebenfalls die Fahrtkosten vom Köcheclub Münsterland e.V. gesponsert. Mitzubringen wären Taschenrechner, Kochkleidung und Messertasche.
Teilnahmeberechtigung:
Teilnehmen können grundsätzlich alle Auszubildenden im dritten Ausbildungsjahr:
• Köchin und Koch,
sofern sie zum Einzugsbereich des Münsterlands gehören und die unter diesem Punkt genannten Voraussetzungen erfüllen.
Zum Einzugsgebiet Münsterland zählen die Auszubildenden, die eine Ausbildung im Dualen System durchlaufen und an einem der folgenden Berufskollegs geführt werden:
• Adolph-Kolping-Schule, Münster
• Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg, Coesfeld
• Berufskolleg Lise Meitner, Ahaus
Eine Altersbegrenzung existiert derzeit nur für Köchinnen und Köche.
Sie dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie im Jahr des Wettbewerbs nicht älter als 25 Jahre sind, also frühestens im darauf folgenden Jahr 26 Jahre alt werden.
Teilnehmer einer Endrunde können nicht erneut an einer Endrunde teilnehmen.
Köchinnen und Köche, die in der Endrunde an den Start gehen, müssen aus versicherungstechnischen Gründen spätestens am Tag der Endrunde die Mitgliedschaft im Verband der Köche Deutschlands (VKD) vorweisen.
Die Mitgliedschaft im VKD ist Voraussetzung für die Teilnahme des Siegers am nachfolgenden Rudolf-Achenbach-Pokal auf Landesebene.